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Anmel­dung zur Hundeschule

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Wie bie­ten Ihnen hier die beque­me und ein­fa­che Mög­lich­keit sich und Ihren Hund mit dem nach­fol­gen­de For­mu­lar ver­bind­lich für unse­re Kur­se anzumelden.

Soll­ten Sie noch Fra­gen haben, kön­nen Sie uns die­se ger­ne tele­fo­nisch unter 06657/1691 oder per Mail stellen.

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Die Kurs­ge­büh­ren von 160,00€ (Jah­res­kurs 400,00 €, inkl. der gül­ti­gen MwSt. von 19%)
sind vor der ers­ten Übungs­stun­de in vol­ler Höhe zu begleichen.
Die Prüf­ge­büh­ren sowie theo­re­ti­scher Unter­richt, z.B. zur Vor­be­rei­tung für die Sach­kun­de (VHH), sind in den Kurs­ge­büh­ren nicht enthalten.

Bank­ver­bin­dung:
Rai­ner Bethmann
Raiff­ei­sen­bank Bie­ber­grund e.G.
Kon­to­num­mer: 100800678
Bank­leit­zahl: 53062350

IBAN: DE44530623500100800678

§ 3 Haftung
Die Haf­tung des Tier­hal­ters (§§ 833, 834 BGB) wird durch die Ver­ein­ba­rung nicht ein­ge­schränkt. Der Hal­ter haf­tet für alle Schä­den, die der unter § 1 näher beschrie­be­ne Hund ver­ur­sacht. Auf ein „Ver­schul­den“ kommt es hier­bei nicht an. Ins­be­son­de­re haf­tet der Hal­ter für alle Sach­schä­den, die der Hund wäh­rend der Aus­bil­dung ver­ur­sacht. Fer­ner haf­tet der Hal­ter für Schä­den, die sein Hund ande­ren Hun­den zuge­fügt hat und für Per­so­nen­schä­den, die wäh­rend der Aus­bil­dung von dem Hund gegen­über dem Per­so­nal der Schu­le oder Drit­ten zuge­fügt wurden.
Der Aus­bil­der und der Inha­ber der Schu­le haf­ten nicht nach § 834 BGB, sofern der Hund aus dem Schul­be­trieb aus­bricht und Dritt­schä­den verursacht.
Es wird aus­drück­lich dar­auf hin­ge­wie­sen, dass die Hal­ter­haf­tung wäh­rend der Aus­bil­dung, in der der Hal­ter des Hun­des mit­an­we­send ist, nicht auf die Schu­le über­geht, son­dern allein beim Hal­ter liegt.

§ 4  Nach­weis Hundehaftpflichtversicherung
Der Hun­de­hal­ter / Eigen­tü­mer weist bei Über­ga­be des Hun­des eine gül­ti­ge Hun­de­haft­pflicht­ver­si­che­rung durch Vor­la­ge einer Kopie des Ver­si­che­rungs­scheins nach. Die Haft­pflicht­sum­me soll­te min­des­tens 10.000.000,00 Eur betragen.

§ 5 Gesund­heits­er­klä­rung Hundehalter
Der Hun­de­hal­ter erklärt, dass sein Hund gesund und frei von anste­cken­den Krank­hei­ten ist. Vor­aus­set­zung für die Teiln­nah­me an der Hun­de­schu­le ist eine gül­ti­ge Toll­wut­imp­fung sowie die unter § 4 genann­te bestehen­de Hundehaftpflichtvesicherung.

§ 6 Ausbildungszeiten
Lie­be Hun­de­freun­de, die Aus­bil­dungs­zei­ten kön­nen sich im Som­mer evtl. wegen extre­mer Hit­ze ver­schie­ben. Dies wird von der Hun­de­schu­le recht­zei­tig bekanntgegeben.

§ 7  Nebenabreden
Neben­ab­re­den zu die­sem Ver­trag exis­tie­ren nicht. Sie bedür­fen hin­sicht­lich deren Wirk­sam­keit der Schriftform